Neuer Ärger für den Staatsminister: Er wird verklagt und soll nicht auf einer Veranstaltung zur Befreiung des KZ Buchenwald sprechen. Erschienen in: nd.Der Tag vom 27.03.2026.
Die Pfiffe und Buh-Rufe auf der Leipziger Buchmesse, die Wolfram Weimer galten, sind verklungen. Doch der Streit um den parteilosen Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien hält unvermindert an. Im Zentrum steht inzwischen nicht mehr nur seine Entscheidung, drei linke Buchläden vom Deutschen Buchhandlungspreis auszuschließen, sondern auch die Frage, ob er sie öffentlich als »politische Extremisten« bezeichnet hat – und ob er dies darf. Der Berliner Buchladen »Zur schwankenden Weltkugel« hat wegen dieser Formulierung Weimers beim Verwaltungsgericht Berlin einen Eilantrag gestellt: Weimer soll es künftig unterlassen, die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen weiter so zu nennen. Ein Sprecher der Justizbehörde bestätigte den Eingang des Antrags. Wann in dem brisanten Fall eine Entscheidung fällt, ist nach Angaben des Sprechers aber noch völlig unklar.
Auslöser des Konflikts war ein Interview von Weimer mit der »Zeit« zur Buchmesse. Dort sagte er: »Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.« Genau gegen diese Formulierung richtet sich nun die juristische Verteidigung des Buchladens »Zur schwankenden Weltkugel«. Die Anwälte der Buchhandlung halten die Aussage für stigmatisierend und rechtlich unzulässig. Rechtsanwalt Jasper Prigge erklärte: »Mit seiner Äußerung wollte Herr Weimer die Buchläden unter Inanspruchnahme staatlicher Autorität als Extremisten brandmarken, um sein eigenes Handeln zu legitimieren.«
Besonders bemerkenswert ist die Verteidigungslinie des Ministers. Eine außergerichtliche Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, lehnte Weimer ab. In dem Schriftsatz einer Hamburger Rechtsanwaltskanzlei vom Dienstag, der dem »nd« vorliegt, ließ Weimer erklären, die beanstandete Passage habe »keinerlei Bezug« zu den drei Buchhandlungen, weil er deren Namen nie öffentlich genannt, sondern nur abstrakte Ausschlusskriterien dargestellt habe. Für die Gegenseite wirkt das wenig überzeugend: »Weimer gibt ein großes Interview zum Ausschluss dreier Buchläden vom diesjährigen Buchhandlungspreis und sagt, weil er keine Namen genannt hat, weiß auch keiner, um wen es geht. Man gewinnt den Eindruck, Herrn Weimer fehle es an dem nötigen Respekt für die betroffenen Buchhändlerinnen und die Öffentlichkeit, denn er hält sie offenbar für blöd«, kommentiert Prigge das Schreiben.
Noch erstaunlicher ist der Versuch, Weimers Äußerung als private Meinungsäußerung zu deuten. Der Staatsminister habe das Interview »auch als Privatperson« gegeben, heißt es im anwaltlichen Schriftsatz; er sei dort »nicht nur und nicht primär als Staatsminister, sondern auch als Privatperson aufgetreten«. Als Beleg soll dafür die Anrede durch die Redaktion herhalten: Weil die »Zeit« ihn mit »Herr Weimer« und nicht mit »Herr Staatsminister« angesprochen habe, soll dies seine ministeriale Rolle relativieren. Die Argumentation wirkt, als lasse sich politische Verantwortung über eine bloße Form der Anrede aushebeln. Für die Anwälte der Buchhandlung ist das, wie Prigge sagt, eine »hilflose Verteidigungsstrategie«. Rechtsanwalt Sven Adam ergänzt: »Die Situation wird rechtlich und politisch immer grotesker.« Wer sich als Minister mit dem Argument verteidigen lasse, das Interview nur »hilfsweise« privat gegeben zu haben, dürfe sich über den öffentlichen Druck nicht wundern.
Weimers Anwalt verweist darauf, der Minister habe sich auf Informationen des Verfassungsschutzes gestützt. Doch gerade das macht die Sache heikel: Die drei Buchhandlungen wurden im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens überprüft, nachdem Weimers Behörde beim Verfassungsschutz angefragt hatte. Dies ist ein Prüfverfahren, bei dem das Bundesamt für Verfassungsschutz Institutionen überprüft, die öffentliche Gelder erhalten. Das Verfahren ergab lediglich »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse«, heißt es. Welche das sind, ist weiterhin unklar. Die Betroffenen wehren sich nicht nur gegen die öffentliche Stigmatisierung, sondern auch gegen das Verfahren selbst. Der Verfassungsrechtler Christoph Möllers kam Anfang März in einem Gastbeitrag für die »Süddeutsche Zeitung« zu dem Ergebnis, dass das Vorgehen zu nicht gerechtfertigten Grundrechtseingriffen bei den Buchhandlungen geführt habe.
Wolfram Weimer ist ein enger Freund von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU), der ihm am Mittwoch im Bundestag sein Vertrauen ausgesprochen hat. Doch steht Weimer seit Wochen in der Kritik. Er stolpert von Skandal zu Skandal. Zunächst plante er, die Festivalleitung der Berlinale abzusägen. Danach verscherzte er es sich mit der Buchbranche, indem er die drei Buchhandlungen vom Buchhandlungspreis ausschloss und schließlich die gesamte Preisverleihung absagte – ebenso wie den traditionellen Rundgang auf der Buchmesse. Dann wollte er die Deutsche Nationalbibliothek in Leipzig zunächst nicht erweitern lassen, was er dann aber wieder relativierte. Zuletzt wurde öffentlich, dass Weimers Beamte Listen von Jury-Mitgliedern staatlich geförderter Kulturpreise erstellt haben.
»Die Situation wird rechtlich und politisch immer grotesker.«Sven Adam Rechtsanwalt der »Schwankenden Weltkugel«
Auf der Leipziger Buchmesse sagte der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Sebastian Guggolz, Weimer ins Gesicht, dessen »autokratischen Gestus nicht klaglos« zu akzeptieren. In Leipzig erntete er dafür Applaus. Doch auch bundesweit hält die Kritik am Minister an. Die Kampagne »Lesen hilft!« sammelt Unterschriften für Weimers Rücktritt. Bereits mehr als 130 000 Menschen haben die Petition unterzeichnet.
Schlussendlich muss sich Weimer auch noch mit der Kritik von zwei Verbänden von Angehörigen politischer Buchenwald-Häftlinge auseinandersetzen. Die Vorsitzende der Lagerarbeitsgemeinschaft Buchenwald-Dora, Katinka Poensgen, und der Vorsitzende der Lagergemeinschaft Buchenwald-Dora, Horst Gobrecht, kritisierten Weimer, er würde deren Vermächtnis nicht ausreichend würdigen. Sie forderten ihn auf, auf sein Grußwort für eine Veranstaltung zur Befreiung des KZ Buchenwald am 17. April zu verzichten. An Wolfram Weimer scheint diese Kritik – wie bislang auch – abzuprallen. Er hält an seinem Grußwort fest und riskiert damit eine politische Vereinnahmung sowie Pfiffe und Buh-Rufe auf einer KZ-Gedenkveranstaltung. Spätestens damit sollte klar sein, dass er mit seinem Job überfordert ist.
(Foto: Schwankende-Weltkugel.de)

