Syrien: »14.000 Ermordete sind nun belegt«

Anwalt Patrick Kroker über Menschenrechts­verletzungen in Syrien und die Normalisierung des Assad-Regimes. Erschienen in: nd vom 30.06.2023

Herr Kroker, Sie leiten beim Europäischen Zentrum für Verfassungs- und Menschenrechte (ECCHR) die Arbeit zu Menschenrechtsverletzungen in Syrien. Was ist derzeit zu tun?

Die Menschenrechtsverletzungen in Syrien gehen unvermittelt weiter. Wir als ECCHR haben gerade einen Schwerpunkt auf die Situation in Nordsyrien gelegt. Wir konzentrieren uns auf die von der Türkei besetzte Region Afrin, wo es zu Menschenrechtsverletzungen kommen soll, sowie auf die Region Idlib, in der Islamisten Morde, Folter und Entführungen begehen. Wir sammeln hierzu Beweise, was äußerst schwierig ist, da der Zugang zu diesen Regionen sehr eingeschränkt ist.

Sie waren Anwalt der Nebenklage im Al-Khatib-Prozess gegen Anwar R. und Eyad A., zwei ehemalige Funktionäre des Geheimdienstdirektorats von Syriens Präsident Baschar al-Assad. Der Prozess in Koblenz endete 2022 mit zwei langjährigen Haftstrafen. Erklären Sie, wie es zu der Urteilssprechung in Deutschland kam.

Die Ermittlungen konnten überhaupt erst aufgenommen werden, da die Straftaten so schwerwiegend waren, dass sie laut dem internationalen Strafgerichtshof »das Gewissen der ganzen Menschheit« erschütterten. Unter diese Völkerstraftaten fallen Kriegsverbrechen, Völkermord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Es war klar, dass all dies seit 2011 systematisch in Syrien geschah, als die friedliche Revolution vom Assad-Regime niedergeschlagen wurde. Damit gab es dann auch eine Zuständigkeit Deutschlands zu ermitteln.

Das sogenannte Weltrechtsprinzip?

Genau. Strafverfolgung ist ja eigentlich der absolute Kern staatlicher Souveränität. Seit den Nürnberger Prozessen gibt es jedoch die Idee, dass Straftaten auch internationalen Charakter haben können. Da gibt es dann das Recht und teilweise auch die Pflicht, dass andere Staaten ermitteln. Mithilfe des Weltrechtsprinzips können schlimmste Verbrechen selbst dann vor Gericht gebracht werden, wenn die Taten im Ausland passiert sind. Daher war es der deutschen Justiz möglich, Ermittlungen gegen syrische Staatsbürger einzuleiten, auch wenn die Taten keinen direkten Bezug zu Deutschland hatten.

Wie wurde dann in Deutschland ermittelt?

Die Bundesanwaltschaft begann bereits 2011 relativ breit, aber auch sehr intensiv damit, Beweise über syrische Staatsfolter zu sammeln. Im Zuge dessen wurden auch wir als ECCHR aktiv. Wir wollten diese Arbeit zielgerichtet auf konkrete Akteure voranbringen. Unser Fokus lag auf Folter und allen Straftaten, die damit in Zusammenhang stehen, wie das Verschwindenlassen von Menschen, Inhaftierung, körperliche Misshandlungen oder auch sexualisierte Gewalt. Während der Ermittlungen sind wir dann auf Verdächtige aufmerksam geworden, die inzwischen in Europa lebten. Darunter war auch Anwar R., der 2011 und 2012 die berüchtigte Geheimdienstabteilung Al-Khatib in Damaskus geleitet hat. R. war dort für die Umsetzung des staatlichen Folterprogramms zuständig.

Das ECCHR ging den Vorwürfen nach und auch die Bundesanwaltschaft hat ermittelt?

Als wir gesehen haben, dass auch die Bundesanwaltschaft ermittelt, haben wir uns darauf konzentriert, vor allem den Überlebenden eine Rolle im Ermittlungsverfahren zu ermöglichen, die ihnen gerecht wird. Wir haben Kontakt zu Zeug*innen aufgenommen und für sie die anwaltliche Begleitung organisiert. Dabei haben wir die Nebenklage unterstützt und wollten, dass der Prozess im Sinne der Überlebenden stattfindet. Auch die öffentliche Kommunikation zum Verfahren war ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit.

Was war die Besonderheit des Prozesses?

Er ist historisch bedeutsam, da er der weltweit erste Prozess gegen Staatsfolter in Syrien war. Es ist nun gerichtlich geklärt, dass in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden. Dies geschah aufgrund eines strukturierten Vorgehens der Regierung, getragen von den höchsten Regierungskreisen um Assad. Im Urteil werden auf über 600 Seiten sehr minutiös alle Taten dieses Massenverbrechens aufgelistet. An diesen Fakten kann man nun nicht mehr rütteln.

Als Anwalt haben Sie Folterüberlebende vertreten. Was haben sie durchgemacht?

Die Überlebenden haben von brutalster Gewalt und qualvollen Haftbedingungen berichtet. Viele waren in der syrischen Demokratiebewegung von 2011 aktiv und wurden häufig direkt bei Demonstrationen von Geheimdienstmitarbeitern entführt und in Gefängnisse gebracht. Im Gefängnishof wurden sie mit der sogenannten Willkommensparty begrüßt, das heißt, sie wurden vom Personal massiv zusammengeschlagen, meist mit Schlagstöcken. Danach kamen sie in unterirdische Gefängnisse, in denen sie ohne Tageslicht eingepfercht waren. Sie wurden dann regelmäßig verhört. Die Verhöre entsprachen jedoch eher geplant durchgeführten Folterungen: Die Gefangenen wurden geschlagen und massiv misshandelt, viele starben unter den Haftbedingungen.

Während meines Aufenthalts in Nord- und Ostsyrien habe ich immer wieder Erzählungen von massiver Folter in Syrien bereits vor 2011 gehört.

In Syrien wird mindestens seit den 60er Jahren systematisch gefoltert. Seit dem Aufstand von 2011 erreichten die Folterungen jedoch ein Niveau, dass es durch das Weltrechtsprinzip möglich wurde, diese Taten zu verfolgen. Davor hatte der Westen auch kein großes Interesse an einer Strafverfolgung. Assad war Bündnispartner im sogenannten Krieg gegen den Terror. Daher wurden seine Folterungen lange hingenommen oder ignoriert. Die Bundesanwaltschaft wusste aber auf jeden Fall, was in Assads Foltergefängnissen vor sich ging, und hat nichts gesagt.

Nach dem Prozess ist die Aufmerksamkeit für die Thematik etwas zurückgegangen. War dies auch eine Motivation für Sie, den Sammelband »Syrische Staatsfolter vor Gericht« zu veröffentlichen?

Der Prozess ging über knapp zwei Jahre und es gab nur zwei Verhandlungstage pro Woche. Niemand kann einen solchen Prozess über die gesamte Zeit verfolgen. Daher war unsere Intention als Herausgeber, mit dem Buch Informationen zum Prozess, persönliche Eindrücke und allgemeinere rechtliche Fragen zu veröffentlichen. Insbesondere wollten wir verschiedene Akteur*innen zu Wort kommen lassen. Die Mehrheit der Menschen, die im Buch geschrieben haben, sind Syrer*innen. Besonders wichtig war uns zudem, viele Menschen zu erreichen – auch in Syrien. Dafür konnten wir, mit Unterstützung der Bundeszentrale für politische Bildung, das Buch dreisprachig herausbringen: auf Deutsch, Englisch und Arabisch. Zusätzlich liegt es nun auch als kostenlose Variante zum Herunterladen vor.

Wie wurde der Prozess von der syrischen Community wahrgenommen?

Für viele Menschen aus der syrischen Diaspora, aber auch für viele Beteiligte der syrischen Demokratiebewegung sowie für Beteiligte am Verfahren war es das erste Mal, dass die vermeintliche Straffreiheit der syrischen Geheimdienstmitarbeiter gebrochen wurde. Das kann man gar nicht hoch genug einschätzen. In Syrien gibt es ein Gesetz, wonach Geheimdienstler vor Strafverfolgung geschützt sind. Sie konnten in den Foltergefängnissen buchstäblich machen, was sie wollten. Nun wurde erstmals ein für Folter Verantwortlicher durch ein rechtsstaatliches Gericht verurteilt. Das ist noch nicht viel, aber zumindest ein erster Schritt. Auch in Syrien selbst wurde gesehen, was den Verantwortlichen blühen kann, wenn sie tun, was sie tun.

Glauben Sie, dass solche Prozesse dabei helfen können, den Friedensprozess für Syrien voranzubringen?

Leider gibt es in Syrien keine kritische Zivilgesellschaft mehr. Nahezu alle Menschen, die in der Demokratiebewegung aktiv waren, mussten fliehen. Aktivist*innen, Menschenrechtsanwälte und NGOs sind ja nun meist in der Diaspora. Die Opposition kann sich in Syrien kaum mehr äußern. Für einen wirklichen Wandel im Land reicht ein einzelner Prozess nicht aus. Dafür bräuchte es eine ganze Lawine, die das Regime zum Einsturz bringen könnte mit internationalem Druck, Demonstrationen vor Ort und so weiter. Der Prozess war da lediglich ein Bestandteil.

Die Lawine scheint jedoch auszubleiben. Die Kritik an Assad wird schwächer, die Arabische Liga will Syrien wieder aufnehmen. Was bedeutet dies für die Lage vor Ort?

Assad sitzt wieder fester im Sattel. Das ist verheerend für die Menschenrechtslage. Die Normalisierung des Systems ist ein riesiges Problem. Sie kommt aber nicht nur aus der arabischen Welt, sondern auch aus dem Westen. Hier führen sie vor allem Menschen im Mund, die wieder syrische Geflüchtete abschieben wollen, da es in Syrien ja sicher sei. Durch das Gerichtsurteil steht aber schwarz auf weiß fest, was in Syrien passiert ist – und immer noch passiert. All jenen, die nun wieder ihre Geschäfte mit dem Regime machen wollen, wird durch das Urteil in Koblenz der Spiegel vorgehalten, das Verdikt der Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist nicht mehr aus der Welt zu schaffen. Dazu müssen sich alle verhalten, die von einer Normalisierung reden.

Wenn Sie auf den Prozess in Koblenz zurückblicken: Was war für Sie der eindrücklichste Moment?

Wirklich beeindruckend war die Präsentation der »Caesar-Dateien«. Ein desertierter syrischer Militärfotograf mit Decknamen Caesar hat zehntausende Bilder abgemagerter und schwer misshandelter Leichen aufgenommen und dann außer Landes geschmuggelt und veröffentlicht. Anhand dieser Fotos konnten nicht nur die unmenschlichen Foltermethoden dokumentiert werden, sondern Syrer*innen konnten auch ihre Angehörigen identifizieren, über deren Verbleib sie nichts gewusst hatten. Durch die Fotos konnte die unvorstellbare Zahl von 14 000 Menschen rekonstruiert werden, die innerhalb von etwas mehr als einem Jahr in Syrien vom Regime ermordet wurden. Ebenso bedeutsam war, dass sich viele Überlebende im Prozess nicht nur als Opfer präsentierten. Manche haben Zeugnis abgelegt, andere haben sich an der Nebenklage beteiligt. Ein Überlebender hat seine Geschichte im Stehen vorgetragen. Er wollte gesehen und gehört werden. Ein anderer hat beschlossen, auf Deutsch zu sprechen, um von allen verstanden zu werden. Damit gelang es den vormaligen Opfern ein Stück weit, die Kontrolle über ihre eigene Geschichte wiederzuerlangen. Sie waren dann keine Opfer mehr, sondern nahmen das Heft in die Hand und behaupteten sich gegenüber den Tätern.

Dr. Patrick Kroker ist Anwalt beim European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR). Dort leitet er die Arbeit zu Menschen­rechtsverletzungen in Syrien. Er vertrat im Koblenzer Al-Khatib-Verfahren die Nebenklage. Bei der Bundeszentrale für politische Bildung erschien jüngst das von ihm und Wolfgang Kaleck heraus­gegebene Buch »Syrische Staatsfolter vor Gericht«.