Nun ist gerichtlich geklärt, dass der Kulturstaatsminister mit seiner Diffamierung linker Buchhandlungen einen Rechtsbruch beging. Ein Kommentar. Erschienen in: ND.Der Tag vom 04.06.2026
Das Verwaltungsgericht Berlin hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer deutlich in die Schranken gewiesen. Er darf die Betreiber*innen der Berliner Buchhandlung »Zur schwankenden Weltkugel« nicht länger als »politische Extremisten« bezeichnen. Weimer ließ erklären, gegen die entsprechende Klage des Buchladens keine Rechtsmittel einlegen zu wollen. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist damit rechtskräftig. Zudem muss Weimer die gesamten Verfahrenskosten tragen.
Anlass dieser juristischen Auseinandersetzung war ein Interview von Weimer mit der Wochenzeitung »Die Zeit« im März 2026. Damals sagte er: »Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.« Die Anwälte der Buchhandlung hielten diesen Satz für stigmatisierend und rechtlich unzulässig. Sie klagten gegen Weimer auf Unterlassung. Auch das Gericht sah keine belastbare Grundlage für Weimers Aussagen.
Rechtsanwalt Jasper Prigge, der das Verfahren im Namen der Buchhandlung geführt hat, erklärt hierzu nun: »Die Diffamierung der Buchhandlung von Kulturstaatsminister Weimer war ein klarer Rechtsbruch. Das ist nun auch gerichtlich geklärt.« Zudem forderte Prigge den Staatsminister auf, sich zu entschuldigen und die drei Buchhandlungen endlich zu rehabilitieren. »Wäre Herr Weimer anständig, müsste er den ausgezeichneten Buchhandlungen endlich den Buchhandlungspreis auszahlen, wie es die unabhängige Jury beschlossen hat.« Hintergrund war der diesjährige Buchhandlungspreis, bei dem Weimer einen Eklat produzierte. Er griff in das Votum einer unabhängigen Jury ein und ließ drei linke Buchhandlungen als »Extremisten« vom Preis ausschließen.
Dass ein Gericht ihm dies nun rechtskräftig untersagt hat, ist nur das letzte Glied in einer langen Kette voller Fehler und Fettnäpfchen, die das erste Jahr Weimers im Amt bestimmten: Man denke an eine seiner ersten Amtshandlungen, bei der Weimer seinem Ministerium Anweisungen machte, wie dort zu schreiben sei: Bitte keine geschlechtergerechte Sprache! Das empfahl er auch anderen Institutionen, die mit öffentlichen Mitteln arbeiten. Man denke an seinen Versuch, die Leiterin der Berlinale, Tricia Tuttle, nach politischen Äußerungen zum Gaza-Konflikt und propalästinensischen Protesten abzusetzen. Man denke an die Buh-Rufe für Weimer beim Buchenwald-Gedenken, nachdem zwei Buchenwald-Verbände ihm in einem offenen Brief vorgeworfen hatten, es an Verständnis für Überlebende fehlen zu lassen und deren Vermächtnis nicht ausreichend zu würdigen. Man denke an die Lobbyismus-Vorwürfe gegen seine »Weimer Media Group«, die Events wie den Ludwig-Erhard-Gipfel veranstaltet, bei dem Teilnehmer – gegen das nötige Kleingeld – exklusiven Zugang zur Spitzenpolitik erhalten.
Auch bei der aktuellen Verleihung des Deutschen Filmpreises gab es vielfältige Kritik an Weimer, etwa dass dieser die Kulturbranche schlicht nicht verstehe. All dies scheint den Staatsminister jedoch nichts anzugehen. Bislang hat er sich an keiner Stelle zu den vielfältigen Vorwürfen geäußert. Auch in seiner kurzen Rede beim Filmpreis ging er nicht mit einem Wort darauf ein. Als guter Freund von Friedrich Merz scheint er weiter Rückendeckung aus dem Kanzleramt zu haben und kann in dessen Namen offenbar weiterhin einen rechten Kulturkampf betreiben, mit dem er letztlich das Lied der AfD singt.

