Die Bundesregierung will nur schrittweise das Kooperationsverbot abschaffen und über Forderungen der Opposition erst nach der Grundgesetzänderung debattieren. Die Sachverständigen in der Anhörung des Bundestages kritisierten den Entwurf der schwarz-gelben Koalition. Ein Überblick.
Erschienen bei Was bildet ihr uns ein
Das Ergebnis der Anhörung des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung zum Entwurf der Bundesregierung für eine Grundgesetzänderung Artikel 91b im Bundestag ist eindeutig: Die Mehrheit der Sachverständigen zeigte sich vom Vorschlag der Bundesregierung zum Kooperationsverbot nicht überzeugt. Die Veränderung sei notwendig, aber nicht hinreichend ausgearbeitet.
Die Bundesregierung fordert mit ihrer Initiative, das Grundgesetz insofern zu ändern, dass die Kooperation bei einzelnen exzellenten Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen „von überregionaler Bedeutung“ möglich sein soll. Diese, sowie weitere Anträge der Opposition waren Grundlage der Beratung. Vertreter_innen von Gewerkschaft, Wissenschaft, Kommunalverbänden und Ländern konnten den Parlamentarier_innen sowie zahlreichen Besuchern ihre Sichtweise darlegen. Einigkeit bestand darüber, dass das Kooperationsverbot ein Fehler war und aufgehoben werden sollte. Uneinigkeit darüber, wie weit dies reichen soll.
Den Spatz in der Hand…
Der Sachverständige Max-Emanuel Geis sprach sich grundsätzlich für den Entwurf der Bundesregierung aus, da er die Trennung von Wissenschaft und Bildung verfassungsrechtlich gegeben sehe. Im pflichtete der Präsident der Humboldt-Universität Jan-Hendrik Olbertz bei, der den zeitlichen Spielraum für eine Grundgesetzänderung als sehr gering ansah und deswegen erst den „pragmatischen Schritt der Regierung“ gehen möchte und die weitere Diskussion danach führen will. Klaus Ritgen vom Deutscher Landkreistag warnte als einziger Vertreter der kommunalen Spitzenverbände vor angeblicher „Vergemeinschaftung“ durch eine weitreichende Kooperation zwischen Bund und Länder. Er sah gar den gesamten Föderalismus in Gefahr.
… oder die Taube auf dem Dach.
Doris Ahnen, Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur in Rheinland-Pfalz, als eine Vertreterin der Bundesländer kritisierte vor allem stark die Beschränkung auf einzelne Einrichtungen und die damit einhergehende „Ausklammerung des gesamten Bildungsbereich“. Sie plädierte ebenso wie die Marianne Demmer, Mitglied im Hauptvorstand der Bildungsgewerkschaft GEW, für einen handlungsfähigen Staat, der gemeinsam die Bildungsaufgaben übernehmen solle. Die Länder, so Dämmer, „könnten diese auf Grund der schwierige finanziellen Lage wegen der Schuldenbremse nicht mehr alleine bewerkstelligen.“ Ihnen pflichtete Margit Seckelmann, Geschäftsführerin des Deutschen Forschungsinstitutes, bei, in dem sie meinte „gute Wissenschaft geht nicht ohne gute Bildung.“
Ebenso für eine weitreichende und umfassende Grundgesetzänderung sprach sich Uwe Lubking vom Deutschen Städte- und Gemeindebund aus. Der Entwurf der Union und der FDP greife „nur einen Teil des Problems auf, nicht allerdings das Fundament“. Die Kooperation müsse ausgebaut werden, vor allem das kommunale Mitspracherecht im Sinne der Subsidiarität.
In den anschließenden Fragerunden, kristallisierte sich heraus, dass viele, auch die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und die Fraktion Die Linke das Kooperationsverbot im gesamten Bildungsbereich aufheben möchten. Der Staat stehe bei Bildungsaufgaben gemeinsam in der Pflicht.
Die Union und die FDP argumentierte, dass durch eine umfassende Kooperation die Bildungshoheit der Länder in Gefahr sei. Ebenso warfen sie der Opposition Verzögerungstaktik und taktische Wahlkampfmanöver vor.
Regierung will kleine Schritte gehen
Die Regierung, sowie Sachverständige, die deren Argumention stützten, wie HU-Präsident Olbertz, konnten allerdings nicht schlüssig erklären, weswegen sie jetzt für eine eingeschränkte Änderung seien und danach erst weiter diskutieren möchten. Das Grundgesetz ändert man schließlich nicht jeden Tag!
Es ist also an den Fraktionen der CDU/CSU und der FDP Nachbesserungen zu treffen, wenn sie die Zustimmung der Opposition erhalten will. Es sei, so die Berichterstatter der Opposition, ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit allen jungen Menschen beste Bildung zukommen zu lassen. Dafür brauche es eine umfassende Grundgesetzänderung und einen neuen leistungsfähigen und kooperativen Bildungsföderalismus.
Die ganze Sitzung findet ihr online hier.